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30.2111 GG CH-UR

Artikel 1 Gesundheitsgesetz (GG) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 1 GG · Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz regelt den Bereich der öffentlichen Gesundheit.

2. Vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen des eidgenössischen, interkantonalen und kantonalen Rechts.

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