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Artikel 7 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri - Berechnung

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Artikel 7 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri · Berechnung

1. Bei der Berechnung des Beitrages gemäss Artikel 4 Ziffer 1 wird für die Abschreibung der Nettobaukosten ein Ansatz von drei Prozent festgelegt. Die Verzinsung der Bauschuld entspricht dem jeweiligen Zinssatz des Darlehens, das der Kanton Nidwalden zur Finanzierung des Bauvorhabens aufnimmt.

2. Der Kanton Nidwalden bringt das bestehende Gebäude des Kochsalzlagers samt dem entsprechenden Umgelände sowie die bestehende Wärmepumpe im Polizeigebäude als Vorausleistung ein.

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