3.9334
CH-UR
Artikel 13 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri - Arbeitsvergebungen und Personalanstellung
Weitere Bestimmungen
Artikel 13 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri · Arbeitsvergebungen und Personalanstellung
1. Zu vergebende Neubauarbeiten sowie die Anstellung von Gefängnispersonal sind in den Amtsblättern der beiden Kantone auszuschreiben.
2. Die Bewerber aus den beiden Kantonen sind einander gleichgestellt.