Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.9334 CH-UR

Artikel 13 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri - Arbeitsvergebungen und Personalanstellung

Weitere Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 13 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri · Arbeitsvergebungen und Personalanstellung

1. Zu vergebende Neubauarbeiten sowie die Anstellung von Gefängnispersonal sind in den Amtsblättern der beiden Kantone auszuschreiben.

2. Die Bewerber aus den beiden Kantonen sind einander gleichgestellt.

← Artikel 12 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri Grundsatz Artikel 14 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →