3.9334
CH-UR
Artikel 12 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri - Bauliche Massnahmen
Weitere Bestimmungen
Artikel 12 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri · Bauliche Massnahmen
1. Unterhalts-, Wiederherstellungs- und Erneuerungsarbeiten, die sich auf die Beitragsleistungen des Kantons Uri wesentlich auswirken, bedürfen der Zustimmung des Regierungsrates des Kantons Uri.