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Artikel 12 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri - Bauliche Massnahmen

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Artikel 12 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri · Bauliche Massnahmen

1. Unterhalts-, Wiederherstellungs- und Erneuerungsarbeiten, die sich auf die Beitragsleistungen des Kantons Uri wesentlich auswirken, bedürfen der Zustimmung des Regierungsrates des Kantons Uri.

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