3.9334
CH-UR
Artikel 11 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri - Aufgaben
Betriebskommission für das Untersuchungs- und Strafgefängnis
Artikel 11 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri · Aufgaben
1. Die Betriebskommission überwacht den Vollzug dieser Vereinbarung.
2. Sie erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch die beiden Kantonsregierungen die zum Vollzug dieser Vereinbarung erforderlichen Vorschriften.
3. Sie ist bei baulichen Massnahmen, beim Erlass der Anstaltsordnung sowie bei Personal- und Betreuungsfragen anzuhören.