3.9334
CH-UR
Artikel 10 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri - Zusammensetzung und Wahl
Betriebskommission für das Untersuchungs- und Strafgefängnis
Artikel 10 Vereinbarung über die Mitbenutzung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses des Kantons Nidwalden durch den Kanton Uri · Zusammensetzung und Wahl
1. Die Betriebskommission für das Untersuchungs- und Strafgefängnis besteht aus fünf Mitgliedern, dem Präsidenten und je zwei Vertretern der Kantone Nidwalden und Uri.
2. Der Justizdirektor des Kantons Nidwalden ist von Amtes wegen Präsident der Kommission.
3. Die Regierungen wählen die beiden Vertreter ihres Kantons auf die verfassungsmässige Amtsdauer.