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Artikel 6 Konkordat über den Vollzug von Strafen und Massnahmen nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch und dem Recht der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz (Strafvollzugskonkordat) - Kontrollstelle

Organisation, Aufgaben, Befugnisse
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Artikel 6 Strafvollzugskonkordat · Kontrollstelle

1. Die Finanzkontrolle eines Kantons prüft jährlich die im Konkordat geführten Rechnungen.

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