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Artikel 24 Konkordat über den Vollzug von Strafen und Massnahmen nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch und dem Recht der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz (Strafvollzugskonkordat) - Aufhebung der bisherigen Vereinbarung

Verschiedene Bestimmungen
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Artikel 24 Strafvollzugskonkordat · Aufhebung der bisherigen Vereinbarung

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Konkordats wird die Vereinbarung vom 4. März 1959 aufgehoben.

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