3.9324
CH-UR
Artikel 24 Konkordat über den Vollzug von Strafen und Massnahmen nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch und dem Recht der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz (Strafvollzugskonkordat) - Aufhebung der bisherigen Vereinbarung
Verschiedene Bestimmungen
Artikel 24 Strafvollzugskonkordat · Aufhebung der bisherigen Vereinbarung
1. Mit dem Inkrafttreten dieses Konkordats wird die Vereinbarung vom 4. März 1959 aufgehoben.