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Artikel 3 Verordnung über das Strafregister, die Leumundsberichte und die Leumundszeugnisse - Zuständigkeit

Strafregister
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Artikel 3 Verordnung über das Strafregister, die Leumundsberichte und die Leumundszeugnisse · Zuständigkeit

1. Das zuständige Amt ist die kantonale Koordinationsstelle.

2. Es bearbeitet Personendaten im automatisierten Strafregister.

3. ...

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