3.9322
CH-UR
Artikel 7 Konkordat über die Kosten des Strafvollzugs
Allgemeine Grundsätze - Kostenverteilung bei Massnahmen
Artikel 7 Konkordat über die Kosten des Strafvollzugs
1. Die Kosten der gegen Ausländer ausgesprochenen Massnahmen trägt, unter Vorbehalt abweichender staatsvertraglicher Vereinbarungen, der Urteilskanton.