Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.9321 VSMV CH-UR

Artikel 5 Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug (VSMV) - Zuständige Amtsstelle

Zuständigkeiten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (39 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 5 VSMV · Zuständige Amtsstelle

1. Die zuständige Amtsstelle zieht Bussen und Geldstrafen ein.

← Artikel 4 VSMV Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug (VSMV) - Zweck und Geltungsbereich Artikel 6 VSMV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →