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3.9321 VSMV CH-UR

Artikel 43 Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug (VSMV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 43 VSMV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung untersteht dem fakultativen Referendum.

2. Der Regierungsrat bestimmt, wann sie in Kraft tritt.

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