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3.9321 VSMV CH-UR

Artikel 31 Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug (VSMV) - Vollzugsplan

Allgemeine Regeln des Vollzugs von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen
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Artikel 31 VSMV · Vollzugsplan

1. Die zuständige Direktion sorgt dafür, dass zusammen mit den Gefangenen ein Vollzugsplan erstellt wird (Art. 75 Abs. 3 StGB).

2. Der Vollzugsplan ist periodisch zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

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