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3.9321 VSMV CH-UR

Artikel 30 Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug (VSMV) - Unterbruch des Vollzugs

Allgemeine Regeln des Vollzugs von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen
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Artikel 30 VSMV · Unterbruch des Vollzugs

1. Aus wichtigen Gründen kann die zuständige Direktion auf schriftliches Gesuch hin den Vollzug unterbrechen (Art. 92 StGB).

2. Mit dem Aufschub des Vollzugs können Auflagen verbunden werden.

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