3.9321
VSMV
CH-UR
Artikel 30 Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug (VSMV) - Unterbruch des Vollzugs
Allgemeine Regeln des Vollzugs von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen
Artikel 30 VSMV · Unterbruch des Vollzugs
1. Aus wichtigen Gründen kann die zuständige Direktion auf schriftliches Gesuch hin den Vollzug unterbrechen (Art. 92 StGB).
2. Mit dem Aufschub des Vollzugs können Auflagen verbunden werden.