3.9321
VSMV
CH-UR
Artikel 16 Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug (VSMV) - Kosten
Strafvollzug - Arbeits- und Wohnexternat
Artikel 16 VSMV · Kosten
1. Im Arbeitsexternat wird der verurteilten Person der Arbeitslohn gutgeschrieben. Daraus hat sie sich an den Vollzugskosten zu beteiligen (Art. 380 Abs. 2 StGB).