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3.9321 VSMV CH-UR

Artikel 16 Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug (VSMV) - Kosten

Strafvollzug - Arbeits- und Wohnexternat
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Artikel 16 VSMV · Kosten

1. Im Arbeitsexternat wird der verurteilten Person der Arbeitslohn gutgeschrieben. Daraus hat sie sich an den Vollzugskosten zu beteiligen (Art. 380 Abs. 2 StGB).

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