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3.9321 VSMV CH-UR

Artikel 12 Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug (VSMV) - Gesuch und Entscheid

Strafvollzug - Elektronische Überwachung
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Artikel 12 VSMV · Gesuch und Entscheid

1. Die zuständige Direktion prüft auf Gesuch der verurteilten Person hin die Voraussetzungen der elektronischen Überwachung (Art. 79b StGB).

2. Sie legt in ihrer Verfügung über die Gewährung der elektronischen Überwachung die Vollzugsmodalitäten sowie den zu bezahlenden Vollzugskostenanteil fest.

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