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Artikel 9 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Artikel 9 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Es werden folgende Erlasse aufgehoben

1. Einführungsgesetz vom 4. Mai 1941 zum Schweizerischen Strafgesetzbuch für den Kanton Uri

2. Landratsbeschluss von 1807 (aLdb. Artikel 203) betreffend nächtlicher Unfug

3. Artikel 213 aLdb. betreffend «Geschütz legen»

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