3.9211
CH-UR
Artikel 8 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - Änderung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Artikel 8 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches · Änderung bisherigen Rechts
1. Die mit diesem Gesetz vorgenommenen Änderungen bisherigen Rechts finden sich im Anhang, der Bestandteil dieses Gesetzes ist.