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Artikel 8 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - Änderung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Artikel 8 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches · Änderung bisherigen Rechts

1. Die mit diesem Gesetz vorgenommenen Änderungen bisherigen Rechts finden sich im Anhang, der Bestandteil dieses Gesetzes ist.

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