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Artikel 5 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - Nachtruhestörung

Kantonale Straftatbestände
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Artikel 5 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches · Nachtruhestörung

1. Wer die Nachtruhe durch übermässigen Lärm oder auf andere Weise stört, wird mit Busse bestraft.

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