3.9211
CH-UR
Artikel 5 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - Nachtruhestörung
Kantonale Straftatbestände
Artikel 5 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches · Nachtruhestörung
1. Wer die Nachtruhe durch übermässigen Lärm oder auf andere Weise stört, wird mit Busse bestraft.