3.9211
CH-UR
Artikel 1 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - Zweck, Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches · Zweck, Geltungsbereich
1. Dieses Gesetz vollzieht und ergänzt das Schweizerische Strafgesetzbuch.
2. Besondere Rechtserlasse des Verwaltungs- und Steuerstrafrechts sowie die Strafprozessordnung (SR 312.0) bleiben vorbehalten.