3.8327
CH-UR
Artikel 1 Reglement über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ausserhalb von Strafverfahren - Gegenstand
Artikel 1 Reglement über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ausserhalb von Strafverfahren · Gegenstand
1. Dieses Reglement vollzieht das BÜPF, soweit die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ausserhalb von Strafverfahren betroffen ist.