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CH-UR
Artikel 5 Reglement zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen - Aufhebung bisherigen Rechts
Artikel 5 Reglement zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Reglement vom 23. Januar 2007 zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit wird aufgehoben.
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Gegenstand
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