3.8325
CH-UR
Artikel 4 Reglement zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen - Gerichtliche Überprüfung des Polizeigewahrsams
Artikel 4 Reglement zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen · Gerichtliche Überprüfung des Polizeigewahrsams
1. Soweit nicht die Bestimmungen der Strafprozessordnung anzuwenden sind, richtet sich das Verfahren zum Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345).
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Gegenstand
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