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CH-UR
Artikel 3 Reglement zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen - Gerichtliche Überprüfung des Polizeigewahrsams
Artikel 3 Reglement zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen · Gerichtliche Überprüfung des Polizeigewahrsams
1. Die betroffene Person kann die Rechtmässigkeit des Polizeigewahrsams beim Zwangsmassnahmengericht nach Artikel 19e, für Jugendliche nach Artikel 19f des Gesetzes über die Organisation der richterlichen Behörden (RB 2.3221) anfechten.
2. Die Vorschriften der Strafprozessordnung über die gerichtliche Überprüfung der Untersuchungshaft sind sinngemäss anzuwenden.
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Gegenstand
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