3.8325
CH-UR
Artikel 1 Reglement zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen - Gegenstand
Artikel 1 Reglement zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen · Gegenstand
1. Dieses Reglement vollzieht das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen.