3.8321
CH-UR
Artikel 41 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Ausbildung Dritter
Zusammenarbeit und Verhältnis zu Dritten
Artikel 41 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Ausbildung Dritter
1. Die Konkordatsbehörde kann, soweit die Kapazität der Schule dies erlaubt, die Zulassung von weiteren, nicht den Konkordatsmitgliedern angehörenden Personen ermöglichen.
2. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme.