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Artikel 39 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Zusammenarbeit mit dem Bund

Zusammenarbeit und Verhältnis zu Dritten
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Artikel 39 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Zusammenarbeit mit dem Bund

1. Die Konkordatsbehörde kann mit dem Bund Vereinbarungen betreffend die polizeiliche Ausbildung abschliessen.

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