3.8321
CH-UR
Artikel 39 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Zusammenarbeit mit dem Bund
Zusammenarbeit und Verhältnis zu Dritten
Artikel 39 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Zusammenarbeit mit dem Bund
1. Die Konkordatsbehörde kann mit dem Bund Vereinbarungen betreffend die polizeiliche Ausbildung abschliessen.