3.8321
CH-UR
Artikel 33 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Rechtliche Stellung der Weiterzubildenden
Auszubildende
Artikel 33 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Rechtliche Stellung der Weiterzubildenden
1. Die Artikel 29 bis 31 gelten analog auch für die Weiterbildung.