Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.8321 CH-UR

Artikel 3 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Führung der Schule

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (47 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 3 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Führung der Schule

1. Die IPH wird nach den Grundsätzen der Kunden-, Leistungs- und Wirkungsorientierung geführt.

2. Die IPH wird mit einem Leistungsauftrag der Konkordatsbehörde an den Schulrat zuhanden der Schuldirektion geführt. Die Konkordatsbehörde erteilt Leistungsaufträge mit vierjähriger Verbindlichkeit.

← Artikel 2 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch Zweck Artikel 4 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →