3.8321
CH-UR
Artikel 3 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Führung der Schule
Allgemeines
Artikel 3 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Führung der Schule
1. Die IPH wird nach den Grundsätzen der Kunden-, Leistungs- und Wirkungsorientierung geführt.
2. Die IPH wird mit einem Leistungsauftrag der Konkordatsbehörde an den Schulrat zuhanden der Schuldirektion geführt. Die Konkordatsbehörde erteilt Leistungsaufträge mit vierjähriger Verbindlichkeit.