3.8321
CH-UR
Artikel 28 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Zulassung
Auszubildende
Artikel 28 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Zulassung
1. Bewerbungsverfahren und Anstellung der Auszubildenden erfolgen durch die Konkordatsmitglieder.
2. Der Schulrat erstellt ein gemeinsames Anforderungsprofil.