3.8321
CH-UR
Artikel 18 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Zuständigkeit
Organisation - Unabhängige Rekurskommission
Artikel 18 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Zuständigkeit
1. Die unabhängige Rekurskommission entscheidet über Beschwerden gegen Verfügungen der Konkordatsbehörde, der Schuldirektion sowie des Schulrats. Sie ist in ihrem Entscheid nicht weisungsgebunden. Sie hat volle Kognition.