3.8321
CH-UR
Artikel 15 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Organisation
Organisation - Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission
Artikel 15 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Organisation
1. Die interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission konstituiert sich selbst und erlässt ein Geschäftsreglement. Sie kann aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden.
2. Die Entschädigung der Mitglieder ist Sache der entsendenden Konkordatsmitglieder.
3. Das Sekretariat wird von der Schule zur Verfügung gestellt.