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3.8321 CH-UR

Artikel 14 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Stellung und Zusammensetzung

Organisation - Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission
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Artikel 14 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Stellung und Zusammensetzung

1. Die Legislativen der Konkordatsmitglieder bestellen aus dem Kreis ihrer Mitglieder eine interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission.

2. Jedes Konkordatsmitglied hat Anspruch auf zwei Sitze in der interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission.

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