3.8321
CH-UR
Artikel 14 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Stellung und Zusammensetzung
Organisation - Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission
Artikel 14 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Stellung und Zusammensetzung
1. Die Legislativen der Konkordatsmitglieder bestellen aus dem Kreis ihrer Mitglieder eine interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission.
2. Jedes Konkordatsmitglied hat Anspruch auf zwei Sitze in der interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission.