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Artikel 12 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Zuständigkeit

Organisation - Schulrat
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Artikel 12 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Zuständigkeit

1. Der Schulrat

a) regelt den Schulbetrieb, das Prüfungswesen und die Erteilung des Diploms

b) ernennt das höhere Kader der Schule

c) prüft den Jahresbericht, den jährlichen Voranschlag sowie die Rechnung und legt diese der Konkordatsbehörde zur Genehmigung vor

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