3.8317
CH-UR
Artikel 9 Konkordat über die Grundlagen der Polizeizusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Aufsicht
Unterstützungseinsätze
Artikel 9 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Aufsicht
1. Ein Unterstützungseinsatz gemäss Artikel 6 Buchstabe a steht unter der Aufsicht der zuständigen Behörde des Kantons des Einsatzortes.
2. Ein Unterstützungseinsatz gemäss Artikel 6 Buchstabe b sowie die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter stehen unter der Aufsicht der ZPDK. Diese kann die Aufsicht einer Delegation übertragen, der ihre Präsidentin oder ihr Präsident sowie die ZPDK-Mitglieder der Einsatzraum-Kantone angehören.