3.8317
CH-UR
Artikel 6 Konkordat über die Grundlagen der Polizeizusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Inhalt der Unterstützung
Unterstützungseinsätze
Artikel 6 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Inhalt der Unterstützung
1. Für einen Unterstützungseinsatz werden
a) einem Polizeikorps (Einsatzkorps) Mitarbeitende anderer Polizeikorps (Unterstützungskorps) für einen einzelnen Einsatz oder für eine begrenzte Zeit zur Unterstützung unterstellt oder Material zur Verfügung gestellt
b) gemäss Artikel 36 Absatz 1 für ein mehrere Kantone betreffendes Ereignis der Einsatzraum festgelegt, soweit notwendig eine gemeinsame Einsatzleiterin oder ein gemeinsamer Einsatzleiter bestimmt und ihr oder ihm alle eingesetzten Mitarbeitenden unterstellt sowie Material zugeteilt