3.8317
CH-UR
Artikel 34 Konkordat über die Grundlagen der Polizeizusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Kantonale Zuständigkeiten
Zuständigkeiten und Organe
Artikel 34 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Kantonale Zuständigkeiten
1. Die Zuständigkeit für Abschluss und Änderungen dieses Konkordats und von darauf gestützten Vereinbarungen richtet sich nach dem Recht jedes Kantons.