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Artikel 34 Konkordat über die Grundlagen der Polizeizusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Kantonale Zuständigkeiten

Zuständigkeiten und Organe
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Artikel 34 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Kantonale Zuständigkeiten

1. Die Zuständigkeit für Abschluss und Änderungen dieses Konkordats und von darauf gestützten Vereinbarungen richtet sich nach dem Recht jedes Kantons.

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