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Artikel 21 Konkordat über die Grundlagen der Polizeizusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Berichterstattung

Formen der interkantonalen Polizeizusammenarbeit mittels Vereinbarungen - Übertragung von Aufgaben (Leistungskauf)
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Artikel 21 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Berichterstattung

1. Der Leistungserbringer erstattet dem Leistungskäufer jährlich Bericht.

2. Die Berichtspunkte werden in der Vereinbarung geregelt.

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