3.8317
CH-UR
Artikel 20 Konkordat über die Grundlagen der Polizeizusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Aufsicht
Formen der interkantonalen Polizeizusammenarbeit mittels Vereinbarungen - Übertragung von Aufgaben (Leistungskauf)
Artikel 20 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Aufsicht
1. Die Aufgabenerfüllung steht unabhängig des Erfüllungsortes ausschliesslich unter der Aufsicht der zuständigen Behörde des Leistungserbringers. An diese sind Vorbringen des Leistungskäufers zu richten.