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Artikel 19 Konkordat über die Grundlagen der Polizeizusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Abgeltung

Formen der interkantonalen Polizeizusammenarbeit mittels Vereinbarungen - Übertragung von Aufgaben (Leistungskauf)
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Artikel 19 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Abgeltung

1. Die Abgeltung erfolgt nach den Grundsätzen der Artikel 21 sowie 25 bis 30 der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 (IRV).

2. Die Vereinbarung regelt die Einzelheiten.

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