3.8317
CH-UR
Artikel 17 Konkordat über die Grundlagen der Polizeizusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Mitsprache
Formen der interkantonalen Polizeizusammenarbeit mittels Vereinbarungen - Übertragung von Aufgaben (Leistungskauf)
Artikel 17 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Mitsprache
1. Die Organisation der zu erbringenden Leistung ist Sache des Leistungserbringers.
2. Die Vereinbarung kann eine Mitsprache des Leistungskäufers vorsehen.