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3.8317 CH-UR

Artikel 17 Konkordat über die Grundlagen der Polizeizusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) - Mitsprache

Formen der interkantonalen Polizeizusammenarbeit mittels Vereinbarungen - Übertragung von Aufgaben (Leistungskauf)
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Artikel 17 Polizeikonkordat Zentralschweiz · Mitsprache

1. Die Organisation der zu erbringenden Leistung ist Sache des Leistungserbringers.

2. Die Vereinbarung kann eine Mitsprache des Leistungskäufers vorsehen.

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