Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.8127 PolR CH-UR

Artikel 5 Polizeireglement (PolR) - Verwaltungspersonal

Organisation und Führung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 5 PolR · Verwaltungspersonal

1. Das Verwaltungspersonal besteht aus

a) Mitarbeitenden mit beschränkter hoheitlicher Befugnis im Rahmen ihres Pflichtenhefts (Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten sowie technische Kontrolleurinnen und Kontrolleure)

b) Mitarbeitenden ohne hoheitliche Befugnis (Zivilangestellte, Mitarbeitende in den Zentralen und Mitarbeitende des Verkehrsdienstes) und

c) Auszubildenden (Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter)

← Artikel 4 PolR Polizeireglement (PolR) - Gegenstand Artikel 6 PolR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →