3.8127
PolR
CH-UR
Artikel 5 Polizeireglement (PolR) - Verwaltungspersonal
Organisation und Führung
Artikel 5 PolR · Verwaltungspersonal
1. Das Verwaltungspersonal besteht aus
a) Mitarbeitenden mit beschränkter hoheitlicher Befugnis im Rahmen ihres Pflichtenhefts (Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten sowie technische Kontrolleurinnen und Kontrolleure)
b) Mitarbeitenden ohne hoheitliche Befugnis (Zivilangestellte, Mitarbeitende in den Zentralen und Mitarbeitende des Verkehrsdienstes) und
c) Auszubildenden (Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter)