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3.8127 PolR CH-UR

Artikel 4 Polizeireglement (PolR) - Polizeikorps

Organisation und Führung
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Artikel 4 PolR · Polizeikorps

1. Das Polizeikorps besteht aus den Mitarbeitenden mit hoheitlicher Befugnis (Polizeiangehörige).

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