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3.8127 PolR CH-UR

Artikel 30 Polizeireglement (PolR) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Artikel 30 PolR · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Folgende Erlasse werden aufgehoben

1. Richtlinien vom 28. Dezember 1987 über die Beförderung beim kantonalen Polizeikorps

2. Weisungen vom 1. Dezember 1996 an die Kantonspolizei bezüglich der Dienst- und Postenkreise, der Wohnsitzpflicht und des Versetzungswesens

3. Weisungen vom 2. Dezember 1991 über die Zulagen und besonderen Vergütungen für die Korpsangehörigen und Zentralisten der Kantonspolizei Uri, mit Ausnahme der Wohnsitzzulage, die bis Ende 2010 weiterhin unverändert gilt

4. Regierungsratsbeschluss vom 26. Juni 2007 über die Rückerstattung von Ausbildungskosten bei vorzeitigem Austritt aus dem Polizeikorps

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