3.8127
PolR
CH-UR
Artikel 20 Polizeireglement (PolR) - Wohnsitz
Besondere Rechte und Pflichten - Arbeitsort, Wohnsitz, Arbeitszeit und Pikettdienst
Artikel 20 PolR · Wohnsitz
1. Sofern ein dienstliches Interesse besteht, kann die Sicherheitsdirektion den Mitarbeitenden des Amts für Kantonspolizei einen bestimmten Wohnsitz oder Aufenthaltsort vorschreiben.