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3.8111 PolG CH-UR

Artikel 5a Polizeigesetz (PolG) - Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip

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Artikel 5a PolG · Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip

1. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss dem kantonalen Öffentlichkeitsgesetz (RB 2.2711) gilt nicht für Dokumente der Kantonspolizei, die Rückschlüsse auf ihre aktuellen Mittel, Fähigkeiten und Dispositionen zulassen.

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