3.8111
PolG
CH-UR
Artikel 11 Polizeigesetz (PolG) - Opportunitätsprinzip
Grundsätze polizeilichen Handelns - Allgemeine Grundsätze
Artikel 11 PolG · Opportunitätsprinzip
1. Sofern keine wichtigen öffentlichen oder privaten Interessen betroffen sind und der übergeordnete Auftrag der Kantonspolizei ein Eingreifen nicht zulässt, kann diese von einem polizeilichen Einsatz absehen.