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3.8111 PolG CH-UR

Artikel 11 Polizeigesetz (PolG) - Opportunitätsprinzip

Grundsätze polizeilichen Handelns - Allgemeine Grundsätze
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Artikel 11 PolG · Opportunitätsprinzip

1. Sofern keine wichtigen öffentlichen oder privaten Interessen betroffen sind und der übergeordnete Auftrag der Kantonspolizei ein Eingreifen nicht zulässt, kann diese von einem polizeilichen Einsatz absehen.

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