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Artikel 6 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der wirtschaftlichen Landesversorgung - Bereiche der KZWL

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Artikel 6 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der wirtschaftlichen Landesversorgung · Bereiche der KZWL

1. Die KZWL gliedert ihren Aufgabenkreis in sachbezogene Bereiche, die der Chefin bzw. dem Chef KZWL unterstellt sind.

2. Die Aufgaben der Bereiche richten sich grundsätzlich nach den Weisungen des Bundes und den entsprechenden Pflichtenheften der KZWL.

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