3.6301
CH-UR
Artikel 10 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der wirtschaftlichen Landesversorgung - Inkrafttreten
Artikel 10 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der wirtschaftlichen Landesversorgung · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung untersteht dem fakultativen Referendum. Sie tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.