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Artikel 10 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der wirtschaftlichen Landesversorgung - Inkrafttreten

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Artikel 10 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der wirtschaftlichen Landesversorgung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung untersteht dem fakultativen Referendum. Sie tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

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