3.6207
KFSR
CH-UR
Artikel 9 Reglement über den kantonalen Führungsstab Uri (KAFUR-Reglement, KFSR) - Zuständigkeit
Ausbildung
Artikel 9 KAFUR-Reglement, KFSR · Zuständigkeit
1. Die Koordinationsstelle Notorganisation bildet, unter der Verantwortung des Stabschefs oder der Stabschefin, den kantonalen Führungsstab und die Gemeindeführungsstäbe aus.
2. Sie ist verantwortlich für die Ausbildung im Verbund mit den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes, soweit dies nicht in den Aufgabenbereich einer andern Dienststelle fällt.